Kita Öffnung: | 06.30 Uhr | |
Kita Schliessung: | 18.30 Uhr | |
Ganzer Tag: | 6.30 Uhr – 18.30 Uhr | |
Halbtags inkl. Mittagessen: | 6.30 Uhr -14.00 Uhr oder 11.00 Uhr –18.30 Uhr | |
Kindergartenkinder: | 6.30-8.30 Uhr / 12.00-18.30 Uhr | |
Geschlossen: | bleibt die Kita über Weihnachten / Neujahr und an offiziellen Feiertagen. | |
Zusatztage: | Zusatztage können spontan dazu gebucht werden, wenn Kapazität auf der Gruppe vorhanden ist. Für die Bestätigung können Sie dazu das online-Formular nutzen. | Formular |
Es werden Kinder im Alter von drei Monaten bis und mit Kindergarten betreut. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt in der Regel 1,5 Tage. Ausnahmen sind in Absprache mit der Leitung möglich.
Die Betreuungstage müssen immer dieselben bleiben und können jeweils nur nach Absprache mit der Krippenleitung geändert werden.
Vor Eintritt der Kinder in die Kita wird zwischen den Eltern und der Kita ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Über die definitive Aufnahme entscheidet die Leitung. Dabei wird primär die Warteliste berücksichtigt. Daneben spielt aber auch die optimale Zusammensetzung der Betreuungsgruppe eine wichtige Rolle.
Für die Eltern besteht die Möglichkeit, einen Platz für das Kind/ die Kinder zu reservieren. Für die Platzreservation wird eine Gebühr von CHF 1'000.- verrechnet. Diese wird nach der Eingewöhnung wieder zurückerstattet. Bei Nichtantritt des reservierten Platzes wird die Reservationsgebühr nicht zurückerstattet.
Falls kein Betreuungsplatz verfügbar ist, besteht für die Eltern die Möglichkeit, das Kind auf die Warteliste zu setzen. Dazu muss das Kind mit dem Anmeldeformular angemeldet werden. Das Datum des Eintritts in die Warteliste ist Massgebend für die Reihenfolge der Eintritte.
Der Eintritt in eine Kita ist für die Kinder und Eltern ein grosser Schritt, neue Erfahrungen zu sammeln, Beziehungen zu anderen Kindern und Erwachsenen zu knüpfen und seinen Platz in der Kindergruppe zu finden. In diesen Herausforderungen liegen bereichernde und entwicklungsfördernde Möglichkeiten für ein Kind. Mit diesem Eintritt in die Kita im sicheren Hafen möchten wir, dass dieser Abschnitt für die Kinder und Eltern möglichst angenehm und reibungslos verläuft.
Es wird nach einem Konzept durchgeführt, in dem das Alter, der Entwicklungsstand und individuelle Bedürfnisse des Kindes wie auch seiner Familie berücksichtigt werden. Die Eingewöhnung geschieht schrittweise in Kooperation mit den Eltern und der Bezugsperson. Daher bitten wir Sie genügend Zeit für die Eingewöhnung einzuplanen.
Sie werden Ihr Kind nie an die Erzieherinnen verlieren. Für diese Zeit wird eine Eingewöhnungsgebühr von CHF 400.- für 4 Wochen gemäss Tarifsystem verrechnet. Details zur Eingewöhnung können dem Eingewöhnungskonzept entnommen werden.
06.30 Uhr – 9.00 Uhr | Einlaufzeit der Kinder inkl. individuelles Morgenessen oder Z`nüni |
09.00 Uhr | Gemeinsamer Start in den Tag (Morgenkreis) |
09.00 Uhr – 11.15 Uhr | Aktivitäten, Ausflüge, Freispiel |
11.00 Uhr | Einlaufzeit der Halbtageskinder, Singkreis |
12:00 Uhr | Einlaufzeit der Kindergartenkinder |
11.30 Uhr – 12.15 Uhr | Mittagessen |
12.15 Uhr – 14.00 Uhr | Mittagsruhe der Kinder |
13.30 Uhr – 14.00 Uhr | Abholzeit Halbtageskinder |
14.00 Uhr – 17.00 Uhr | Aktivitäten, Ausflüge, Freispiel, Zvieri |
17.00 Uhr – 18.30 Uhr | Abholzeit |
Mit den Eltern wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Das Betriebskonzept ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Betreuungsvertrag kann beidseitig per Ende eines Monats, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Betreuungsänderungen müssen mit einem Änderungsformular der Kita zwei Monate im Voraus bei der Kitaleitung abgegeben werden. Die Kitaleitung genehmigt je nach Auslastung, ob die Änderung angenommen werden kann und teilt dies schriftlich mit. Zusatztage können spontan dazu gebucht werden, wenn Kapazität auf der Gruppe vorhanden ist und werden zusätzlich verrechnet.
Zusatztage können spontan dazu gebucht werden, wenn Kapazität auf der Gruppe vorhanden ist und werden dann zusätzlich verrechnet.
Die Betreuungstage werden bei der Anmeldung vertraglich festgelegt. Eltern bezahlen nicht für die Anwesenheit des Kindes, sondern für ihren reservierten Betreuungsplatz. Absenzen infolge Familienferien, Krankheit, Unfall etc. können deshalb grundsätzlich nicht kompensiert oder rückvergütet werden. Kurzfristige Absenzen sind bis spätestens 08.30 Uhr des betreffenden Tages telefonisch zu melden. Ferien sollten frühzeitig bekannt gegeben werden, bis einen Monat vor Ferienbeginn. Durch Krankheit oder Unfall bedingte Absenzen des Kindes, welche länger als zwei Wochen dauern, sind der Kitaleitung mitzuteilen. Bei Absenzen jeder Art können Betreuungstage nicht durch andere Tage ersetzt und auch keine Kostenreduktion gewährt werden.
Der Betreuungsvertrag ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf Monatsende kündbar. Diese Frist gilt ebenfalls für eine Kürzung der Anzahl Betreuungstage. Wird ein Kind vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Kita herausgenommen, muss die Taxe dennoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt werden.
Der Betreuungsplatz kann durch die Kita gekündigt werden, wenn:
Muss zum Schutz der Gesundheit der Kinder, Eltern und des Personals bei schwerwiegenden Infektionskrankheiten (Epidemien etc.), richterlichen oder staatlichen Verfügungen oder anderweitigen a. o. Ereignissen (höhere Gewalt) der Kitabetrieb vorübergehend eingestellt werden, besteht keine Rückerstattungs- und Schadenersatzanspruch seitens der Eltern.
Allergien und andere Unverträglichkeiten, sowie ethische Einstellungen müssen beim Eintritt besprochen werden.
Die Kita im sicheren Hafen gewährt für jedes Geschwisterkind einen Rabatt von 10%. Dieser wird jeweils auf Basis der günstigsten Monatspauschale berechnet.
Die Kita im sicheren Hafen verfügt über eine Betriebshaftpflicht. Für Schäden, die das Kind verursacht, haften die Eltern. Die Eltern sind verpflichtet, für die Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung wie auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Kita im sicheren Hafen kann keine Haftung für verlorene Gegenstände und Sachbeschädigung an privatem Eigentum der Kinder übernehmen. Auch haftet es nicht für zugefügte Schäden unter den Kindern.
Im Kanton Baselland sind die Subventionen von familienergänzende Betreuung Sache der jeweiligen Gemeinden.
Viele Gemeinden haben schon entsprechende Reglemente verfasst. In der Gemeinde Aesch werden die Familien je nach Einkommen subventioniert.
Sehen Sie dazu die verlinkten Reglemente über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) Ihrer Wohngemeinde:
KITA im sicheren Hafen
am Wirbel 2
4147 Aesch
Telefon 061 731 41 47
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www.kita-aesch.ch